Fluchttürsysteme sind seit dem 1. April 2003 in Europa einheitlich geregelt. Für unterschiedliche Einsatzgebiete sind verschiedene Verschluss-Systeme und dazu verschiedene Normen massgebend. Die Türen müssen sich nach aussen hin öffnen. Es gelten zwei Fluchttürsysteme: |
DIN EN 179 | Notausgangs-Türverschlüsse mit Drücker oder Stossplatte |
| Gilt für Verschlüsse an Türen und Rettungswegen, wo Notsituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind den Menschen im Gebäude vertraut (z.Bsp. Bürogebäude ohne Publikumsverkehr). |
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| An den Drücker gelten hinsichtlich Form und Dimension besondere Anforderungen. |
| So muss das freie Ende des Drückers zur Türoberfläche hin zeigen, um ein Verletzungsrisiko |
| oder ein Hängenbleiben von Personen mit der Kleidung zu vermeiden. |
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DIN EN 1125 | Antipanik-Türverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange |
| Gilt für Verschlüsse an Türen und Rettungswegen, wo Paniksituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind nicht allen Menschen im Gebäude vertraut (z.Bsp. Ausgangstüren in öffentlichen Gebäuden). |
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| Zwingend vorgeschrieben sind Stangengriffe oder Druckstangen, die über die gesamte Türbreite |
| gehen. Diese sind auf der Fluchtseite der Türe anzubringen, während die Aussenseite mit |
| entsprechenden Drücker-, Knopf- oder Blindschildern zu bestücken ist. Eine durchgehende |
| Verschraubung sorgt für zusätzliche Sicherheit. |
CE-Zeichen | Schloss-System und Sichtbeschläge müssen nach der entsprechenden Norm gemeinsam geprüft und zertifiziert sein, können aber getrennt ausgeschrieben und geliefert werden. Diese Teile werden mit einem CE-Zeichen und einem Prüfkennzeichen (DO-Nummer) ausgestattet. Der Zertifikatsinhaber des Schloss-Systems ist verantwortlich für die CE-Kennzeichnung auf dem Schloss-Stulp. Aussenbeschläge und Montagezubehör sind ebenfalls Bestandteil der Prüfung.Ein hilfreiches Dokument zur Veranschaulichung dieser Thematik finden Sie als PDF in unserem eShop. Suchbegriff: "Panik" |